
Mit Eigentumsvorbehalt wird eine Form der Sicherung von Ratenzahlungen bezeichnet. Dabei behält der Verkäufer das Eigentum an der Kaufsache bis die letzte Rate gezahlt ist, § 449 BGB. Der Käufer hat in dieser Zeit aber schon den Besitz und kann die Sache damit nutzen. Das Recht des Käufers den Eigentumserwerb durch Zahlung der Raten herbeizufÃ...
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